Genehmigungsplanung

Wir erstellen auf Wunsch im Rahmen von Genehmigungsplanungen auch die kompletten Bauantragsunterlagen für Ihr Bauvorhaben.

In den Bauordnungen der Länder ist die Bauvorlageberechtigung geregelt. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel im § 67. Diese Voraussetzungen werden aufgrund der Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer NRW erfüllt.

Neben den bautechnischen Nachweisen, können wir also das Gesamtpaket der für die Baubehörden erforderlichen Unterlagen aus einem Büro anbieten. Dabei vermeidet die direkte Vernetzung von Architekt und Bauingenieur unnötige Schnittstellen.