Gesetzliche Grundlage und damit auch Basis unserer formellen Nachweise ist das am 01. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), das das frühere Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen gefasst und abgelöst hat.
Unser Büro erstellt mit Software der Fa. Dämmwerk Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neu- und Sanierungsbau.
Die Berechnungen umfassen:
* Gebäudebilanz nach DIN 18599
* Ökobilanz (LCA Bilanzierung nach QNG Wohngebäude)
* Lüftungskonzept WG
* Heizlastberechnung nach 12381:2017
* Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108:2013
* Thermische Simulation
* Gebäudesimulation VDI 6007
* Simulation zur Bedarfsdeckung
* Detaillierte Wärmebrückenberechnung
Als bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) gelisteter Energie-Effizienzexperte dürfen wir Förderanträge zum Beispiel bei der KfW und dem BAFA in den verschiedenen Bereichen für Wohngebäude und in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner auch für Nichtwohngebäude stellen. Das bezieht sich auf die Programme zu Effizienzhäusern und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG). Wir begleiten auch die Durchführung der Maßnahme und stellen die erforderlichen Anträge für die Fördermittel.
Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz erstellen wir die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen formellen Nachweise. In der Ing.-Kammer Hessen sind wir als Nachweisberechtigter für Schall- und Wärmeschutz eingetragen.